Am Mittwoch, 19. Dezember, hat eine Besprechung zweier Delegationen des Gemeinderates und der Kirchenvorsteherschaft Speicher stattgefunden. Beide Parteien haben zur Kenntnis genommen, dass der Wunsch nach einer Wiedereinführung des Morgenläutens um 06.00 Uhr in der Bevölkerung von Speicher klar zum Ausdruck kommt. Gleichzeitig konnten Resultate eines ersten unabhängigen Gutachtens zur Kenntnis genommen werden. Dieses Gutachten besagt, dass grundsätzlich die Kirchgemeinde die Läutordnung festlegen kann, womit die Zuständigkeit betreffend Kirchenläuten bei der Kirchenvorsteherschaft liegt. Gemäss Gutachten hat der Gemeinderat die Pflicht, im Interesse des Lärmschutzes allfällige Massnahmen zu prüfen.
Die Arbeitsgruppe wird nun dem Gemeinderat beantragen, die weiteren Schritte festzulegen. Nach Beschlussfassung am 9. Januar 2013 soll der ursprüngliche Zustand so bald wie möglich wieder hergestellt werden (Morgenläuten um 06.00 Uhr). Danach soll von der Kirchenvorsteherschaft eine Läutordnung ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Vernehmlassung vorgelegt werden. Gleichzeitig empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat, die Kompetenzen in Sachen Beleuchtung Kirchturm ebenfalls der Kirchenvorsteherschaft zu übertragen.