Ein Bauprojekt in der dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone sieht den Abbruch eines an einer Kantonsstrasse stehenden Gebäudes und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit Flachdach vor. Mit zwei Einsprachen wurde gegen das Bauvorhaben eingewandt, es passe wegen des geplanten Flachdachs nicht in das Strassenbild. Entlang der Strasse stünden ausschliesslich Gebäude mit Sattel- oder Walmdächern. Die Baukommission hiess die Einsprachen gut. Die Standeskommission hat auf Rekurs der Bauherrschaft die Einpassung des Projekts ins Strassenbild nochmals überprüft.
Die Vorinstanz begründete die fehlende Einpassung mit dem Hinweis auf die bestehende, einheitlich durch Giebel- oder Walmdächer geprägte Häuserzeile entlang der Strasse. Die Bauherrschaft machte demgegenüber geltend, dass nicht nur die vorderste Häuserzeile, sondern auch weiteren Gebäude des Quartiers, darunter einige Flachdachbauten, von der Strasse aus einsehbar sind.
Tatsächlich sind am Standort des geplanten Bauprojekts von der Strasse her verschiedene Gebäude im Quartier sichtbar, die Flachdächer aufweisen. Zudem weisen auch die Giebel- und Walmdächer im Quartier und entlang der Strasse grosse Unterschiede auf, sodass kein einheitliches Dachbild besteht. Aufgrund der heterogenen Dachgestaltung kann das Bauvorhaben nicht einzig wegen der vorgesehenen Ausführung mit Flachdach als mangelhaft eingepasst beurteilt werden. Die Standeskommission hiess daher den Rekurs gut.