Feuerwehr-Dienstpflicht verlängern

Angehörige der Herisauer Feuerwehr sollen künftig während 20 statt wie bisher 15 Jahren dienstpflichtig sein.

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Dieser und weiteren Anpassungen des Feuerschutzreglementes hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 6. November zugestimmt. Auslöser für die Änderung ist die Tatsache, dass die Einsätze und damit die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrleute ein immer breiteres Spektrum umfassen. Mit der auf 20 Jahre verlängerten Dienstpflicht, die bereits in allen übrigen Ausserrhoder Gemeinden gilt, wird die über Jahre aufgebaute Erfahrung länger genutzt und damit die Qualität der Einsätze verbessert. Die neue Regelung soll per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie enthält Übergangsbestimmungen für Feuerwehrleute mit zwölf Dienstjahren und mehr. Das Geschäft geht nun an den Einwohnerrat und untersteht anschliessend dem fakultativen Referendum.

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