Der Bezirk Schwende hat im Jahr 2020 mit freiwilligen Helferinnen und Helfern am südlichen Ufer des Seealpsees zwei Feuerstellen erstellt. Diese umfassen je ein im Boden verankertes Chromstahlrohr mit an einer Kette hängendem Grillrost sowie einem Kreis aus mit Beton verbundenen Steinen. Auf nachträgliches Baugesuch für die Feuerstellen hat die Baubewilligungsbehörde eine bis Ende 2021 befristete Baubewilligung erteilt. Nach Ablauf der Bewilligung sei der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Der verlangte Rückbau wurde unter anderem mit einer Beeinträchtigung des natürlichen Erscheinungsbilds des Ufers durch die mit Chromstahl- und Betonelementen erstellten Feuerstellen begründet. Der Bezirksrat Schwende hat die im Baubewilligungsentscheid enthaltene Befristung der Baubewilligung und die Rückbauverpflichtung mit Rekurs bei der Standeskommission angefochten.
Die Standeskommission hat den Rekurs teilweise gutgeheissen. Betreffend die Ausgestaltung der Feuerstellen stützt sie die Auffassung der Baubewilligungsbehörde, dass die weit aufragenden, glänzenden Chromstahlrohre in der Landschaft deutlich in Erscheinung treten und sich von der Umgebung klar negativ abheben. Die Interessen des Landschaftsschutzes stehen einer Bewilligung der Feuerstellen in der derzeitigen Ausgestaltung entgegen. Demgegenüber passen sich die mit Beton leicht fixierten Steinkreise aus der Sicht der Standeskommission gut in die Landschaft ein. Diese können bewilligt werden.
Die Standeskommission hat die Baubewilligung für die beiden Feuerstellen beim Seealpsee unter der Auflage der Entfernung der Chromstahlrohre unbefristet erteilt. Die Steinkreise können belassen werden. Die Baubewilligung lässt ausdrücklich auch eine Ergänzung der Feuerstellen mit bodennahen Grillrosten zu, sofern diese und allfällige Befestigungsvorrichtungen das Terrain nicht mehr als 60 Zentimeter überragen.