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«Fall Moser»: Verfahren eingestellt

Das Strafverfahren gegen alt Säckelmeister Sepp Moser wegen Amtsgeheimnisverletzung wird eingestellt.

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Die Strafuntersuchung gegen alt Säckelmeister Sepp Moser ist abgeschlossen und das Verfahren wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft bzw. der dafür eingesetzte a.o. Staatsanwalt gelangt nach durchgeführter Untersuchung zum Ergebnis, dass der von Sepp Moser gewählte Weg, die Medien («Appenzeller Volksfreund», «Ostschweiz am Sonntag» und «Neue Zürcher Zeitung») über gewisse Amtsgeschäfte der Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu tragen, gerechtfertigt war.

Nachdem Sepp Moser ohne Erfolg und während knapp zweieinhalb Jahren versuchte, von ihm empfundene Missstände wie fehlende Transparenz in der Entscheidfindung, Einhalten von Ausstandsregeln und Kompetenzüberschreitung aufzuzeigen und sich mit seinen Anliegen an das politische Oberaufsichtsorgan (und an weitere Instanzen) wandte, durfte er zu Recht als letzten Weg zur Wahrung demokratischer und öffentlicher Interessen die Medien einschalten.

Die Strafuntersuchung hatte nicht zur Aufgabe aufzuzeigen, ob überhaupt Fehler in den politischen Abläufen und Gremien des Kantons Appenzell Innerrhoden vorliegen. Sie bezweckte einzig und allein festzustellen, ob die von Sepp Moser an die Öffentlichkeit gebrachten Vorwürfe (Bodenverkauf Jakobsbad-Kronbergbahn, Carl-Sutter-Stiftung, Lohnerhöhung an SK-Mitglied, externe Revision Steueramt und Protokoll 959/2010) vom Gesetz geschützte Amtsgeheimnisse beinhalten und – sollte dies zutreffen – ob sich Sepp Moser berechtigt gesehen haben durfte, diese Geheimnisse zur Wahrung höher stehender Interessen zu offenbaren.

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