Fakultatives Referendum zustande gekommen

Der Gemeinderat bestätigte das Zustandekommen des fakultativen Referendums über die Teilrevision des Entschädigungsreglements an seiner letzten Sitzung.

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Nach der Überarbeitung des Entschädigungsreglements am 4. September 2012 wurde dieses dem fakultativen Referendums unterstellt. Fristgerecht wurde am 16. Oktober 2012 das Referendum ergriffen. Die eingegangen Unterschriftsbogen wurden von der Gemeindeverwaltung geprüft. Es resultieren 72 gültige Unterschriften. Der Gemeinderat bestätigte das Zustandekommen des fakultativen Referendums an seiner letzten Sitzung. Die Abstimmung über das Reglement wird am 25. November 2012 durchgeführt.

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