Eine interne Überprüfung der Entschädigung des Staatspersonals für Pikettdienste und Arbeitseinsätze ausserhalb der Geschäftszeiten hat laut Mitteilung der Standeskommission ergeben, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungsbereichen teilweise erheblich sind. Die Standeskommission beabsichtigt vor diesem Hintergrund den Erlass zusätzlicher kantonaler Rahmenvorgaben, wie sie festhält. Damit soll eine gewisse Harmonisierung der verschiedenen departementalen Regelungen unter Vornahme einer Annäherung an die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Privatbetriebe erreicht werden.
Die Personalverordnung wie auch der zugehörige Standeskommissionsbeschluss gelten sinngemäss auch für die Bezirke, die Feuerschaugemeinde Appenzell, die Kirchgemeinden und die Schulgemeinden, sofern diese für sich keine abweichende Regelung haben. Aus diesem Grund sind neben dem Staatspersonalverband auch die Bezirke und Gemeinden anzuhören und ihre Beurteilung über die Auswirkungen der geplanten Änderungen ist einzuholen.