Bisher bestanden für die Informatiknutzung in der kantonalen Verwaltung Richtlinien, die jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin individuell zur Kenntnis gebracht worden sind. Weil es sich bei der Informatiknutzung um eine schnelllebige Materie handelt, ist diese individuelle Kenntnisgabe wenig praktikabel. Die Standeskommission hat deshalb beschlossen, die Informatiknutzung in einem generellen Reglement zu fassen. Dieses enthält die sicherheitsrelevanten Vorgaben für die Nutzung von Informatikmitteln. Dazu gehören die Sicherung der Computer mit Passwörtern, aber auch gewisse Einschränkungen in der Nutzung von Internet und E-Mail-Diensten. Neu kommt hinzu, dass die Verkehrsdaten der Internetzugriffe und des E-Mail-Verkehrs aufgezeichnet werden können. In Verdachtsfällen kann der noch zu berufende Informatik-Sicherheitsbeauftragte eine personenbezogene Auswertung anordnen. Der Standeskommissionsbeschluss, welcher die bisherigen Richtlinien für Informatikbenutzerinnen- und Benutzer ablöst, gilt auch für die Angestellten im Spital und Pflegeheim.
Innerrhoden | 21.12.2012 | 09:22 Uhr
RK
Es darf nachspioniert werden
Standeskommissionsbeschluss über die Informatiknutzung: Internetzugriffe und E-Mail-Verkehr können aufgezeichnet werden.