Im November 2012 hat der Rat den Gestaltungsplan Höhenweg sowie die Teilaufhebung der Schutzverordnung im Bereich des Gestaltungsperimeters Höhenweg für die Parzellen Nr. 30, 1588, 1589, 1590, 1662 und 1665 zugestimmt und zur kommunalen Planauflage verabschiedet. Der Gestaltungsplan wurde vom 23. November bis 24. Dezember 2012 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Frist gingen Total 18 Einsprachen ein.
Weiter wurde im Januar eine von 466 Personen unterschriebene Petition eingereicht. Die Petitionäre wünschen in ihrer Eingabe, dass der Gestaltungsplan Höhenweg nicht zu genehmigen und somit auch die Schutzverordnung zur Aussicht der Höhenwege Birt – Vögelinsegg – Waisenhaus und Oberdorf – Ebni nicht zu ändern seien. Den Petitionären wurde mitgeteilt, dass der Rat und die Planungskommission ihre Anliegen ernst nehmen und eine entsprechende Antwort noch ausgearbeitet wird. An der öffentlichen Volksversammlung vom 11. Februar 2013 wurde durch den Gemeinderat eingehend zur Petition Stellung genommen.
Der Rat hat den Gestaltungsplan Höhenweg nochmals umfassend geprüft und in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Grundeigentümer vereinbart, auf die beabsichtigte Sichtschutzmauer zu verzichten. Es ist vorgesehen, als Kompensation für den abzubrechenden Garagenbau (Länge: 7m), im Bereich der ursprünglich geplanten Sichtschutzmauer eine nur noch sieben Meter lange natürliche Hecke mit einer maximalen Höhe von 1.80m zuzulassen. Weitere Hecken sind nur bis zu einer maximalen Höhen von 1.20m möglich. Die bestehenden Bestimmungen der geltenden Schutzverordnung sind somit eingehalten. Durch den nun erarbeiteten Konsens – Abbruch des Garagenbaus und Schaffung einer Aussichtsplattform am gleichen Ort – konnte ein deutlicher Mehrwert für den Aussichtsschutz erreicht werden.
Der Gestaltungsplan Höhenweg sowie die Teilaufhebung der Schutzverordnung im Bereich des Gestaltungsperimeters Höhenweg für die Parzellen Nr. 30, 1588, 1589, 1590, 1662 und 1665 wurde durch den Gemeinderat an seiner letzten Sitzung erlassen und zur Genehmigung dem kantonalen Departement Bau und Umwelt eingereicht
Der Rat ist überzeugt, mit dem nun vorliegenden Gestaltungsplan eine ausgewogene Lösung erzielt zu haben, der auch dem wichtigen Anliegen des Schutzes der Aussicht gerecht wird.
Speicher | 04.07.2013 | 12:56 Uhr
GK
Erlass Gestaltungsplan Höhenweg
Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan Höhenweg nochmals umfassend geprüft und in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Grundeigentümer vereinbart, auf die beabsichtigte Sichtschutzmauer zu verzichten.