Erlass einer Planungszone im Dorfzentrum

Im Rahmen der Erschliessungs- und Bebauungsstudie «unteres Hörli» hat der Gemeinderat beschlossen, die grosse dem Dorfzentrum vorgelagerte Wiese soll grundsätzlich als Ganzes erhalten bleiben.

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Die von diesem Beschluss betroffenen und angrenzenden Grundeigentümer wurden Ende Oktober und die Einwohnerinnen und Einwohner am 11. No­vember 2010 davon informiert. In der Volksdiskussion wurde gegen die Frei­haltung der Grünflächen südlich des Dorfzentrums nichts eingewendet.

Seit 2001 besteht ein rechtskräftiger Quartierplan auf dem Gelände zwischen dem Haus Bächli und der Engelgasse. Grundeigentümer sind Rita Künzli (Bauland) und die Einwohnergemeinde Teufen (Erschliessung). Seitens der Grundeigentümerin ist geplant, den Quartierplan zu überarbeiten. Nachdem das private Interesse (Überbauung) den öffentlichen Interessen (Freihaltung) entgegensteht, hat der Gemeinderat den Erlass einer Planungszone beschlos­sen. Gemäss Art. 54 Baugesetz darf innerhalb der Planungszone nichts unter­nommen werden, was die Planung erschweren könnte; insbesondere kann die Behandlung der Baugesuche sistiert werden.

Die Planungszone umfasst das ganze unüberbaute Gebiet (inkl. üG-Flächen W. Knöpfel und Einwoh­nergemeinde Teufen) zwischen Dorf und Friedhofstrasse und wird für die Dauer von drei Jah­ren erlassen. Mit dieser Massnahme wird es möglich sein, die begonnenen Richtplanarbeiten weiterzuführen und weitere Möglichkeiten zur Übereinstim­mung der privaten und öffentlichen Interessen zu prüfen.

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