Erhöhung der Krankenkassenprämien-Abzüge

Für die Bemessung der direkten Bundessteuer plant der Bund die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung.

  • (Bild: bigstock)

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Die Standeskommission kann die Vorlage im Grundsatz mittragen. Nicht einverstanden ist sie mit dem Vorschlag, den Abzug nur noch für die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die nicht-obligatorische Unfallversicherung zu ermöglichen. Sie beantragt, dass an den bisherigen Abzugsmöglichkeiten, unter anderem für Einlagen und Beiträge an Lebensversicherungen, festgehalten wird.

Mit dem Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung plant der Bund im Wesentlichen, dass der maximale Abzug bei der Bemessung der direkten Bundessteuer für die Steuerpflichtigen und der zusätzliche Abzug je Kind wesentlich angehoben werden sollen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den Abzug auf die Prämien auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die nicht-obligatorische Unfallversicherung zu begrenzen. Die bisherige Möglichkeit, neben den genannten Prämien auch noch die Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und die Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf den Sparkapitalien abziehen zu können, soll gestrichen werden.

Die Standeskommission steht der Vorlage im Grundsatz positiv gegenüber. Sie ist insbesondere mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Abzüge einverstanden.
Nicht mittragen kann die Standeskommission den Vorschlag, dass künftig nur noch steuerliche Abzüge für die Prämien an die obligatorische Krankenpflege- und die Unfallversicherung möglich sein sollen. Heute können im Kanton Appenzell I.Rh. neben den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und Unfallversicherung zusätzlich Einlagen an Lebensversicherungen und Zinsen auf Sparkapitalien teilweise abgezogen werden. Wäre das nicht mehr zulässig, würden jene Steuerpflichtigen bestraft, die durch die Wahl einer hohen Franchise bei der Krankenpflegeversicherung mehr Eigenverantwortung übernehmen. Daher lehnt die Standeskommission die vorgeschlagene Einschränkung der steuerlichen Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab. Sie hat dem Bundesrat beantragt, am bewährten System der Abzugsmöglichkeiten von Einlagen, Prämien und Beiträgen für die Lebens-, die Kranken- und Unfallversicherung sowie von Zinsen aus dem Sparkapital festzuhalten.

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