Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Gesamtaufwand von Fr. 6143934.68 und einem Gesamtertrag von Fr. 6471825.20 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 327890.52 ab. Veranschlagt war ein Aufwandüberschuss von Fr. 17900.00. Grub hat also im vergangenen Jahr um Fr. 345790.52 besser abgeschlossen als budgetiert. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben, das neu Fr. 3399959.64 beträgt.
Zurückzuführen ist der Besserabschluss auf Minderaufwendungen in fast allen Ressorts und den Finanzausgleich, welcher um Fr. 26200.00 höher ausfiel als im Voranschlag budgetiert. Auch Wertberichtigungen sowie höhere Steuereinnahmen bei den Handänderungssteuern und bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern tragen zum guten Resultat bei.
Die Investitionsrechnung wurde gesamthaft mit Fr. 806232.53 (Investitionsprogramm 2019 Fr. 1843000.00) neu belastet. Aus verschiedenen Gründen konnten nicht alle geplanten Investitionen realisiert werden. Planmässige Abschreibungen wurden in der Investitionsrechnung von Fr. 303700.00 vorgenommen. Im Wesentlichen verteilen sich die Investitionen auf die folgenden Projekte: Sanierung des Turnhallenbodens und die Erstellung eines neuen Spielplatzes im Zentralschulhaus, im Alterswohn- und Pflegeheim Weiherwies die Erstellung der neuen Gartenanlage, Neubau der Hängebrücke sowie diverse Projekte der Wasserversorgung und der Elektra. Die Investitionsrechnung weist per 31. Dezember 2019 einen Saldo in der Höhe von Fr. 5176136.91 aus.
Die Jahresrechnung wurde vom Gemeinderat verabschiedet. Die externe Revisionsstelle hat die Jahresrechnung geprüft und für richtig befunden.
Die Jahresrechnung untersteht gemäss Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung findet nur statt, wenn dies mindestens 30 Stimmberechtigte innert 20 Tagen schriftlich verlangen.
Die Frist für das fakultative Referendum wird nach Ablauf der Coronoavirus-Massnahmen des Bundes durch den Gemeinderat erfolgen. (Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren erlassen. Diese trat am 21. März 2020 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2020. Alle Gemeinden werden ersucht, in der Zeit bis zum 31. Mai 2020 keine referendums-pflichtigen Beschlüsse in ihrer Gemeinde zu eröffnen).