Einzelinitiative klar angenommen

Zusammen mit den beiden eidgenössischen Abstimmungsvorlagen wurde heute auch über die Einzelinitiative von Rolf Rechsteiner abgestimmt. Sie verlangte eine Teilrevision des Bezirksreglements und bezweckt mehr Rechtssicherheit bei wichtigen Sachgeschäften.

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Mit 513 „Ja“ und 65 „Nein“ betrug die Zustimmung zu dieser Änderung des Bezirksreglementes rund 90 Prozent. Der Bezirksrat Oberegg hat Annahme der Vorlage empfohlen.

Der Initiant schlug vor, den Art. 18 präziser zu formulieren. Bei Sachgeschäften mit einem Kreditwert von 500’000 Franken oder mehr soll das Verfahren verbindlich sein. Am Einwendungsverfahren soll binnen Wochenfrist nach der öffentlichen Orientierung auch schriftlich teilgenommen werden können.

In die gleiche Richtung zielt auch eine Ergänzung des Art. 23, wie sie von der Einzelinitiative gefordert wurde. Wo absehbar ist, dass die Planungskosten für ein Bauvorhaben der öffentlichen Hand die Finanzkompetenz des Bezirksrates überschreiten, soll zwingend ein zweistufiges Verfahren durchgeführt werden: Zuerst muss ein Planungskredit eingeholt werden. Der definitive Bauentscheid wird dann erst in einer zweiten Abstimmung über den Baukredit gefällt. Auf diese Weise entscheiden die Stimmberechtigten immer in ausreichender Kenntnis über das Bauprojekt.

Der Bezirksrat Oberegg empfahl Annahme der Initiative. Die zwingende Durchführung einer Orientierungsversammlung und eines Einwendungsverfahrens könne zwar den Projektablauf etwas in die Länge ziehen, anderseits sei damit die Information an den Bürger klar geregelt und mit der festgesetzten Wochenfrist werde allen die Möglichkeit geboten, Ideen und Anregungen anzubringen, hiess es in der Botschaft zur Vorlage.

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