Das Bundesgesetz über die Landwirtschaft enthält in den Art. 60ff Bestimmungen über den Weinbau. Es regelt Bestimmungen über Rebpflanzungen, den Rebkataster, die Klassierung von Weinen, die Weinlesekontrolle und die Kontrolle des Handels mit Wein. Appenzell Ausserrhoden kennt bis heute keine Einführungsgesetzgebung zur Weinwirtschaft. Der Bund hat nun alle Kantone zur Einführung der Weinverordnung verpflichtet. In Appenzell Ausserrhoden (Lutzenberg, Walzenhausen und Wolfhalden) werden derzeit rund 420 Aren mit Wein angebaut. Basierend auf der bestehenden und bewährten Verordnung des Kantons St. Gallen wurde vom Landwirtschaftsamt und dem Departementssekretariat Volks- und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit Kantonschemiker K. Seiler, Weinbauer F. Lutz und dem SG-Weinbaukommissär M. Hardegger ein Entwurf einer Weinbauverordnung erstellt und durch die Kantonskanzlei vorgeprüft.
Lutzenberg | 24.09.2012 | 09:43 Uhr
Gk
Einführung der Weinverordnung
Der Gemeinderat Lutzenberg befürwortet den Entwurf der kantonalen Weinverordnung.