Einbürgerungsdossiers nicht öffentlich

Einbürgerungs-Dossiers werden nicht öffentlich aufgelegt, Ortsbildschutzzonen überprüft, Bauen konkret gefördert, Grenzabstände von Hecken nicht ans Bundesrecht angepasst: Das ist das Fazit der Ausserrhoder Kantonsratssitzung von heute Montag.

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Nicht überwiesen wurde eine Motion zweier Herisauer SVP-Kantonsräte: Sie wollten, dass alle in Ausserrhoden eingereichten Einbürgerungssgesuche und sämtliche Einbürgerungen durch die Gemeinden im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht würden. Nach erfolgter Einbürgerung sollten die Dossiers während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Jeder Stimmberechtigte sollte Einsicht nehmen und Einsprache erheben können. In Ausserrhoden hat das Volk zu Einbürgerungen nichts zu sagen. Diese seien zu einem «reinen Verwaltungsakt verkommen,» kritisierten die Motionäre. Eine Publikation sei nur sinnvoll, wenn die Stimmbürger einbezogen wären, sagte Regierungsrat Jürg Wernli. 14 Gemeinden veröffentlichten Einbürgerungen, sechs nicht. Bei der nächsten Teilrevision werde das Anliegen geprüft, sagte er. Die sechs Gemeinden könnten zur freiwilligen Publikation motiviert werden. Ein Auflageverfahren aber sei unnötig und kontraproduktiv. Wenn doch etwas schief gelaufen sei, könne jeder Stimmberechtigte innert acht Jahren eine Nichtigkeitserklärung verlangen.

 

Ortsbildschutzzonen

Dagegen beauftragte der Rat die Regierung, zu prüfen, ob Ortsbildschutzzonen von kommunaler Bedeutung abgeschafft werden sollten und wie sie durch geeignetere Instrumente ersetzt werden könnten. Sie soll aufzeigen, wie der Kanton eine massvolle Reduktion der Ortsbildschutzzonen erreichen könne.

 

Grenzabstände

Die privatrechtlichen Grenzabstände von Sträuchern und Gehölzen bleiben bei 50 Zentimetern. Sie werden nicht an die bundesrechtliche Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung angepasst. Diese verbietet auf einem Streifen von drei Metern Breite entlang von Hecken und Feldgehölzen das Düngen. Der parteiunabhängige Alfred Stricker, Stein, hatte mit einer Motion eine entsprechende «Vereinheitlichung» und «Beseitigung dieses Missstands» gefordert. Der Rat erklärte den Vorstoss nicht für erheblich.

 

Bauen fördern

Baugesetz, Verwaltungsrechtspflegegesetz, Strassengesetz und Steuergesetz werden so geändert, „dass Bauwillige im Kanton rascher und unkomplizierter Investitionen tätigen können“. Der Rat überwies ein entsprechendes Postulat dreier CVP-Kantonsratsmitglieder.

Nicht überwiesen wurde ein weiteres Postulat derselben CVP-Gruppe. Danach sollte die Regierung ein Benchmarking von Beiträgen und Gebühren im Bauwesen von ausgesuchten Gemeinden in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Innerrhoden und Graubünden gegenüber vergleichbaren Ausserrhoder Gemeinden erstellen. Die drei Kantonsräte hatten vor allem Anschlussgebühren für Wasser, Abwasser, Elektrizität, Baubewilligungsgebühren, Handänderungssteuern und -gebühren, sowie Gebühren für Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten im Fokus.

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