Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung (Staatsleitungsreform) werden nach Ansicht der Delegierten die demokratischen Rechte in Ausserrhoden verbessert. Bei Annahme der Vorlage werde der Kantonsrat wie auch der Regierungsrat gestärkt und die Rollenteilung von Parlament und Regierung geklärt. Die Unvereinbarkeiten würden klar geregelt und die immer wieder als unbefriedigende Situation bei den Aussenbeziehungen, also zum Beispiel bei der Ausarbeitung von interkantonalen Konkordaten, im geforderten Sinne zugunsten einer Mitwirkung des Kantonsrates, verbessert. Ein bisher fehlendes Parlamentsgesetz könne ausgearbeitet werden. Das vorgesehene Vollamt für die Regierungsrätinnen und -räte werde von den meisten Regierungsrätinnen faktisch heute auch im Hauptamt bereits wahrgenommen. Als weniger zentral erachten die Delegierten die Frage ob fünf oder sieben Regierungsräte die Regierung bilden sollen.
Die Delegierten des Gewerkschaftsbundes empfehlen den Stimmberechtigten deshalb zweimal Ja zu sagen zum Hauptantrag wie auch zum Eventualantrag. Für die Stichfrage beschliessen die Delegierten Stimmfreigabe.
Ausserrhoden | 13.05.2014 | 07:39 Uhr
Mitg
Ein «Ja» für beide Varianten
Der Gewerkschaftsbund Appenzell Ausserrhoden hat an der Jahres-Delegiertenversammlung die Abstimmungsvorlagen vom 18. Mai 2014 diskutiert. Die Teilrevision der Kantonsverfassung erachten die Delegierten des Gewerkschaftsbundes als nötig und sinnvoll, weshalb sie für beide Varianten ein «Ja» empfehlen. Für die Stichfrage wurde Stimmfreigabe beschlossen.