Drei Asylsuchende festgenommen

Wie bereits berichtet, überraschte ein Zeitungslieferant in der Nacht auf Dienstag, 18. September 2012, um 02.40 Uhr beim Bahnhofkiosk in Trogen drei Einbrecher, welche sofort die Flucht ergriffen. Die Tatverdächtigen, drei georgische Staatsangehörige im Alter von 20, 25 und 36 Jahren konnten gleichentags festgenommen werden.

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Bereits am Dienstagmorgen konnten dank eines Hinweises des Bahnpersonals in St.Gallen, in der von Speicher ankommenden Appenzeller Bahn, zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 20 und 36 Jahren verhaftet werden. Die Beute, eine grosse Anzahl Zigaretten im Wert von rund 10’000 Franken sowie das mutmassliche Fahrzeug der Täter, ein Personenwagen mit französischem Kennzeichen, konnten in Trogen im Bereich des Ortsteils Halden durch die Polizei gefunden und sichergestellt werden. Bei einer Kontrolle am Dienstagmittag im Asylzentrum Landegg in Lutzenberg AR wurde ein 25-jähriger Georgier als weiterer Tatverdächtiger festgenommen.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen die drei georgischen Asylsuchenden. Die beiden 25 und 36 Jahre alten Männer sind dem Kanton Appenzell Ausserrhoden als Asylsuchende zugewiesen. Der 20-jährige, georgische Staatsangehörige ist Asylsuchender im Kanton Basel-Stadt. Alle drei Männer müssen mit einer unbedingten Freitheitsstrafe rechnen und befinden sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Anschliessend werden die zwei durch den Kanton Appenzell Ausserrhoden betreuten Asylbewerber durch das Migrationsamt Appenzell Ausserrhoden in Ausschaffungshaft verlegt. Das Fahrzeug hat ein Georgier im Kanton Neuenburg für einige hundert Franken käuflich erworben und mit den in Frankreich, nahe der Schweizer Grenze zu Genf, gestohlenen, französischen Kontrollschildern versehen. Bislang ergaben sich keine Anhaltspunkte über weitere Straftaten, die durch die drei Männer verübt worden sein könnten. Der Grossteil der Beute, 131 Stangen Zigaretten sowie 60 Einzelpackungen Zigaretten, konnten sichergestellt und der geschädigten Kiosk-Firma zurückgegeben werden.

Nach dem Abschluss der polizeilichen Tätigkeiten werden die gesamten Akten an die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden überwiesen.

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