Die SP Speicher sagt Nein zur neuen Gemeindeordnung

Änderungen des kantonalen Rechts sowie die Entschädigung des Gemeinderates machten eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig. Der vorliegende Entwurf überzeugt die SP Speicher allerdings nicht.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Änderungen des kantonalen Rechts sowie die Entschädigung des Gemeinderates machten eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig. Dass bei der Überarbeitung weitere Bereiche geprüft wurden, ist legitim und liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Der vorliegende Entwurf überzeugt die SP Speicher allerdings nicht, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Sie lehnt die totalrevidierte Gemeindeordnung aus folgenden Gründen ab:

  • Die demokratische Mitwirkung wird erschwert: Zwar hat der Gemeinderat aufgrund der Volksdiskussion im Bereich der Mitwirkungsrechte zurückbuchstabiert. Dennoch wird in der neuen Gemeindeordnung die demokratische Mitwirkung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeschränkt. So werden beispielsweise laut SP verschiedene Abstimmungsgeschäfte dem obligatorischen Referendum entzogen und neu lediglich dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeinderat begründet diesen Schritt mit einem «ressourcenschonenden und effizienten Arbeiten der Behörden». Die SP ist der Meinung, dass demokratische Mitwirkung nicht dem Effizienzdenken unterstellt werden darf. Sie findet es wichtig und politisch klug, über allgemeinverbindliche Reglemente obligatorisch abzustimmen. Auch für die Mitgliedschaft in Zweckverbänden soll wie bis anhin das obligatorische Referendum gelten, zumal Zweckverbände schon per se der Mitsprache der Stimmbürgerinnen weitgehend entzogen sind.
  • Die gut gemeinte Verschlankung verschlechtert die Lesbarkeit: Das Ziel des Gemeinderates, die Gemeindeordnung zu verschlanken und Bestimmungen aus dem übergeordneten Recht nicht zu wiederholen, führt dazu, dass die Gemeindeordnung an Lesbarkeit einbüsst. Die Verweise auf übergeordnetes Recht sind benutzerunfreundlich. Nebst der Gemeindeordnung muss man die Kantonsverfassung, das Gemeindegesetz sowie das Gesetz über die politischen Rechte zur Hand haben. Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner eine gemeindespezifische Frage, greift sie oder er zur Gemeindeordnung.
  • Nachhaltigkeit und Gleichstellung gehören in die Gemeindeordnung: Mit dem Entscheid, Bestimmungen aus dem übergeordneten Recht in der Gemeindeordnung nicht zu wiederholen, wurden auch die in der Kantonsverfassung verankerten Grundsätze der Nachhaltigkeit und Gleichstellung aus der Gemeindeordnung entfernt. Um diese Handlungsgrundsätze auch im Bewusstsein der Behörden und der Bevölkerung zu verankern, gehören diese nach Auffassung der SP in die Gemeindeordnung.

Die SP Speicher ist der Meinung, dass der Zeitpunkt für eine Totalrevision der Gemeindeordnung unglücklich gewählt ist. Die laufende Totalrevision der Kantonsverfassung tangiert wichtige Bereiche, die unmittelbar die Stimmberechtigten betreffen. Auch stehen mögliche Veränderungen der Gemeindelandschaft im Raum. Daher wäre nach Ansicht der SP Speicher die Beschränkung auf eine Teilrevision mit den nötigen Anpassungen an die kantonalen Vorschriften sowie der Regelung der Kompetenz für die Festlegung der Entschädigung des Gemeinderates der richtige Weg. Die SP Speicher empfiehlt daher die totalrevidierte Gemeindeordnung abzulehnen.

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