Die Schmäuslemarkt-Sperrung ist rechtskräftig

Keiner der acht Rekurse gegen die temporäre Durchfahrtsbeschränkung über den Schmäuslemarkt in Appenzell wurde an das Kantonsgericht weitergezogen. Somit ist die Verkehrsanordnung vom 8. Januar rechtskräftig. Zwischen 1. Mai und 31. Oktober ist die Durchfahrt auf der Süd-Nordverbindung vom Postplatz zur Marktgasse für motorisierten Verkehr von 11 bis 17 Uhr gesperrt.

  • Die temporäre Durchfahrtsbeschränkung über den Schmäuslemarkt ist beschlossene Sache. Der Bezirk Appenzell wird wieder dieselbe Signalisation wie während der Versuchsphase im Sommer 2021 anbringen. (Bild: Archiv AV/H9)

    Die temporäre Durchfahrtsbeschränkung über den Schmäuslemarkt ist beschlossene Sache. Der Bezirk Appenzell wird wieder dieselbe Signalisation wie während der Versuchsphase im Sommer 2021 anbringen. (Bild: Archiv AV/H9)

In einem sechsmonatigen Versuchsbetrieb wurde im Sommer 2021 die Durchfahrt über den Schmäuslemarkt in Appenzell beschränkt. Damit verfolgte das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement das Ziel, die Auswirkungen dieser Verkehrsmassnahme zu erheben und zu analysieren. Die gesammelten Daten wurden ausgewertet und auf deren Grundlage wurde am 8. Januar die Sperrung für den motorisierten Verkehr auf der Süd-Nordverbindung vom Postplatz zur Marktgasse von Mai bis Oktober täglich von 11 bis 17 Uhr angeordnet.

Gegen diese Verkehrsanordnung reichten acht Betriebe bei der Standeskommission Rekurse ein. Die Standeskommission wies alle Rekurse ab und schützte die Verkehrsanordnung des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements. Das Rechtsmittel gegen diesen Entscheid wurde von keinem der acht rekurrierenden Betriebe in Anspruch genommen. Somit ist die Verkehrsanordnung vom 8. Januar rechtskräftig und wird vom Bezirk Appenzell als Strasseneigentümer umgesetzt.

Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement hat die entsprechende Bewilligung per Donnerstag, 21. Juli, erteilt. Der Bezirk Appenzell wird vorerst dieselbe Signalisation wie während der Versuchsphase im Sommer 2021 anbringen. Später wird der Bezirk Appenzell die Signalisationstechnik in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei optimieren.

Die nun rechtskräftige Verkehrsanordnung beinhaltet dieselben Sperrzeiten wie während der Versuchsphase im vergangenen Jahr. Es gilt: Vom 1. Mai bis 31. Oktober, von 11 bis 17 Uhr, ist die Durchfahrt für motorisierten Verkehr gesperrt; Vom 1. Mai bis 31. Oktober, von 17 bis 11 Uhr, ist die Durchfahrt erlaubt; Vom 1. November bis 30. April ist die Durchfahrt rund um die Uhr erlaubt.

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