Nach Monaten der Diskussionen und Erwägungen rund um die Umnutzung des Kapuzinerklosters legt die Standeskommission dem Grossen Rat ein Kreditbegehren von 900 000 Franken für weitere Planungen vor. Dabei setzt sie klare Schranken für die Weiterarbeit.
Sie will die Klosterkirche aufgrund der hohen Denkmalschutzstufe definitiv unangetastet lassen. Die Schaffung einer Jugendherberge erachtet sie, da ein erhebliches finanzielles Engagement des Kantons nötig wäre, als unzulässigen Eingriff in den freien Markt, weshalb sie Verzicht erklärt. Auch eine Tiefgarage unter dem Klostergarten wird als unwirtschaftlich erkannt und nicht weiter verfolgt.
Die Stossrichtung geht nun dahin, dass die Bibliotheken und das Landesarchiv im Klostergebäude zusammengefasst werden sollen, da sie sehr eng miteinander vernetzt sind. Die errechnete Restfläche soll in Büroräumlichkeiten für die kantonale Verwaltung umgewandelt werden. Die Umbaukosten dürften die 10-Millionen-Grenze übersteigen.
Genehmigt der Grosse Rat den Planungskredit, heisst er gleichzeitig die erwähnten Leitentscheide gut. Es würde ein Wettbewerb durchgeführt, hernach eine konkrete Planung mit Kostenvoranschlag an die Hand genommen. Letztlich wird die Landsgemeinde zu entscheiden haben. Der Planungskredit wird dem fakultativen Referendum unterstellt.