Die Bodenmann Immobilien AG als Eigentümerin der Engelhalde möchte das Gebiet für Wohnbauten erschliessen. Die Erschliessung Engelhalde schliesst an die bestehende Quartierstrasse «Sonnhalde» an.
Gemäss Baugesetz obliegt es der Gemeinde für eine zeit- und sachgemässe Erschiessung von Bauzonen zu sorgen. Die Erschliessungspflicht der Gemeinden umfasst mindestens die Verkehrsanlagen, die Werkleitungen für die Wasser- und Energieversorgung sowie für die Abwasseranlagen. Davon ausgenommen sind die Hausanschlüsse. Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe, hat unter der Leitung von Walter Nef, mit der Grundeigentümerin betreffend die Realisierung und Finanzierung der Erschliessung Engelhalde verschiedene Varianten geprüft und die Vertragsverhandlungen geführt.
Die Erschliessung der Engelhalde erfolgt nun privat durch die Grundeigentümerin. Als private Investorin ist die Bodenmann Immobilien AG alleine für die gesamte Erschliessung verantwortlich. Gegenüber der Erschliessung durch die Gemeinde entfällt dadurch die Bevorschussung der Investitionskosten. Gestützt auf das Strassenreglement wird der Bodenmann Immobilien AG dafür an die Gesamterschliessungskosten in der Höhe von 1.1 Mio. Franken ein Gemeindebeitrag von 15 Prozent bzw. 165‘000 Franken als gebundene Ausgabe ausgerichtet, vorbehältlich, die Bauqualität entspricht den vorgegebenen Normen.
Das Baugesuch für das vom Gemeinderat genehmigte Erschliessungsprojekt wird im April öffentlich aufgelegt. Der Baubeginn ist auf Sommer 2015 geplant.