Datenschutz verbessert die Aussendarstellung

Welche Daten gelten als personenbezogen? Was ist die Datenschutzgrundverordnung? Wie lassen sich Sanktionen vermeiden? Antworten auf Fragen wie diese hat die Veranstaltung am Dienstagabend in Appenzell geliefert. Referenten klärten auf und nannten Fallbeispiele.

  • Tina Köhler und Luis Noschka referierten und beantworteten Fragen. (Bilder: Lukas Pfiffner)

    Tina Köhler und Luis Noschka referierten und beantworteten Fragen. (Bilder: Lukas Pfiffner)

  • Markus Walt, Leiter des Amtes für Wirtschaft Appenzell Innerrhoden, begrüsste das Publikum.

    Markus Walt, Leiter des Amtes für Wirtschaft Appenzell Innerrhoden, begrüsste das Publikum.

Ein Zuhörer fasste seine Eindrücke nach den einstündigen Ausführungen so zusammen: «Es ist sicher wichtig, dass man sich der Wichtigkeit des Themas bewusst ist und sich darum kümmert. Aber man muss und kann nicht im ersten Moment auf gar alles schauen.» Rund 60 Geschäftsinhaber, IT-Fachleute, Handwerker, Personen aus KMU- und Verwaltungskreisen hatten sich im Restaurant Findling, «Alpsteeblick», in Appenzell eingefunden. «Bei uns in Innerrhoden ist die Zahl jener, die unangemeldet kommen, grösser als die Zahl der Leute, die trotz Anmeldung nicht anwesend sind», freute sich Markus Walt, der Leiter des kantonalen Amtes für Wirtschaft. Dieses führte den Anlass mit dem Institut für Jungunternehmen und dem kantonalen Gewerbeverband durch.

Eine Marktlücke füllen …

Tina Köhler, Co-Gründerin und CEO der Firma «onecompliance» mit Sitz in Diepoldsau, sowie der Datenschutzexperte Luis Noschka gaben Einblicke in die Datenschutzbestimmungen und deren kürzlich kommunizierten Veränderungen. Der Komplexität des Themas bewusst, meinte Noschka: «Bei allem Aufwand, der früher oder später zu betreiben ist: Der Datenschutz ist für uns gemacht, er soll uns dienen. In der Schweiz ist er auf einem hohen Niveau.» Köhler betonte, dass sich ein Unternehmen weiterhin auf das Kerngeschäft konzentrieren sollte. «Aber unabhängig davon, ob Ihr Betrieb zehn oder 280 Angestellte hat: Der Datenschutz verbessert die Aussendarstellung.» Köhler und Noschka erwähnten, dass der eine oder andere Punkt in den Vorschriften etwas nebulös und vielleicht noch wenig konkret scheine. Hilfreich könne sein, sich an Spezialisten zu wenden. Empfohlen werde die Ernennung eines Datenschutzberaters. Weil dieser Begriff nicht geschützt und entsprechendes Personal kaum schon in genügender Anzahl vorhanden sei, meinte ein Zuhörer: «Da gilt es, eine Marktlücke zu füllen.»

Sanktion an Person geknüpft

Die Referenten stellten Beispielfälle vor mit unterschiedenen Konstellationen: Auf die Bedingungen punkto Datenschutz haben beispielsweise die Grösse des Unternehmens und das Betätigungsfeld (nur Schweiz oder auch Ausland?) Einfluss – wie auch die Frage, ob etwas verkauft wird oder Dienstleistungen erbracht werden. Theoretisch droht bei einem Verstoss gegen die Regelungen des Datenschutzgesetzes eine Busse von bis zu 250 000 Franken. «Wie die Sanktionen tatsächlich ausfallen würden, ist abzuwarten.» Wichtig: Die Strafe bei einem Verstoss gegen das Datenschutzgesetz ist nicht wie bei der Datenschutzverordnung an das Unternehmen geknüpft, sondern an die verantwortliche natürliche Person.

Die Besucherinnen und Besucher erhielten Tipps im Bereich Web und Social Media. So wurde gesagt: «Prüft oder lasst prüfen, was auf eurer Website läuft. Sorgt dafür, dass auf der Website die Datenschutzhinweise ersichtlich sind. Informiert Kunden proaktiv über Änderungen in der Datenschutzrichtlinie.»

«Hohe Gefahr der Verletzung»

Die Referenten unterstrichen die Bedeutung der Datenschutzfolgeabklärung (Selbsteinschätzung von Vorhaben, die aus Sicht des Datenschutzes heikel erscheinen). Spezielle Aufmerksamkeit erfordern die «besonderen Personendaten». Dies sind Angaben zum Beispiel über weltanschauliche Ansichten, die Gesundheit, die Intimsphäre, verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Massnahmen der Sozialhilfe. «Da besteht eine hohe Gefahr der Grundrechtsverletzung.»

Tina Köhler und Luis Noschka standen nach den Referaten für Fragen im Plenum zur Verfügung – und beim anschliessenden Apéro für persönliche Anliegen. «Quasi zum Thema Datenschutz passend: gleicher Name, aber anderes Gesicht», scherzte Michael Koller, Vorstandsmitglied des Kantonalen Gewerbeverbands Appenzell Innerrhoden, als er den beiden Fachleuten zum Abschied ein Geschenk überreichte. Seine Bemerkung fiel vor dem Hintergrund, dass der Präsident des Gewerbeverbands den gleichen Vor- und Nachnamen wie er trägt.

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