Daten für drei Sonntagsverkäufe

Die Gemeinden melden dem Arbeitsinspektorat die festgelegten Sonntage, an welchen die Öffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte auf ihrem Gebiet bewilligungsfrei zulässig sind.

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In der Gemeinde Heiden wurden für das Jahr 2013 die beiden Sonntage der Advents-Märkte ausgewählt und für das Jahr 2012 zusätzlich der 23. Dezember bewilligt.
Die Gemeinde darf gemäss dem neuen Gesetz über den Sonntagsverkauf insgesamt vier bewilligungsfreie Sonntage für das ganze Gemeindegebiet festlegen und diese dem Departement Volks- und Landwirtschaft melden. Der Gemeinderat Heiden hat an seiner Sitzung vom 6. November 2012 folgende zwei Sonntage bestätigt, an welchen die Öffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte auf Gemeindegebiet sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmenden bewilligungsfrei zulässig ist: Sonntag, 25. November 2012 und Sonntag, 2. Dezember 2012 (Adventsmärkte). Aufgrund der Nachfrage hat der Gemeinderat den Sonntag, 23. Dezember 2012, als zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntag festgelegt sowie für das nächste Jahr wiederum die beiden Sonntage der Weihnachtsmärkte in Heiden, also den Sonntag, 24. November 2013, sowie den Sonntag, 1. Dezember 2013, gemeldet.

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