Angesichts der Vorgaben des Bundes zur sozialen Distanz und zur besseren Gewährleistung eines langfristigen Betriebs werden die Rahmenbedingungen für den Zugang zur Verwaltung neu festgelegt. Für Dienstleistungen, die nicht zwingend eine persönliche Anwesenheit erfordern, steht die Verwaltung nur noch telefonisch oder elektronisch offen. Persönliche Termine sind in Fällen, in denen die Anwesenheit einer Person nötig ist, auf Voranmeldung möglich.
Fahrzeugschilder, Ausweise und Formulare können im Briefkasten am Brüggliweg 1 in Appenzell eingeworfen werden. Erforderliche Formulare können online unter www.stva.ai.ch abgerufen werden. Bei Fragen steht das Strassenverkehrsamt telefonisch unter 071 788 95 34 und E-Mail info@stva.ai.ch zur Verfügung.
Ab Dienstag, 28. April 2020, sind wieder an allen Standorten Fahrzeugprüfungen möglich. Die Einladungen zu den periodischen Fahrzeugprüfungen werden ab Kalenderwoche 17 verschickt. Alle bisherigen Einladungen sind hinfällig und wurden schriftlich abgesagt. Ebenso können Sie sich für freiwillige Fahrzeugprüfungen anmelden. Garagisten wenn möglich mit online Dispo.
Wichtiger Hinweis: Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern, die einer Risikogruppe angehören, wird dringend abgeraten persönlich zur Fahrzeugprüfung zu erscheinen. Bitte delegieren Sie die Prüfung an eine Drittperson oder an das Garagengewerbe.
Praktische Führerprüfungen und Kontrollfahrten werden ab sofort bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt. Ebenfalls finden vorläufig keine Theorieprüfungen statt. Sobald wieder Führerprüfungen angeboten werden, wird dies über die Kantonswebsite mitgeteilt. Praktische Führerprüfungen finden nach Reihenfolge der Anmeldungen statt. Theoretische Führerprüfungen können zu gegebener Zeit online oder telefonisch gebucht werden.
Alle Aufgebote für die regulären periodischen Kontrolluntersuchungen für Menschen ab 75 Jahren werden gestoppt. Sobald es die Situation erlaubt werden neue Aufgebote verschickt. Periodische Kontrolluntersuchungen für Inhaberinnen und Inhaber von höheren Führerausweiskategorien (z.B. Lastwagen, Bus, BPT/Taxi) sind ab sofort wieder möglich.
Ablaufende Ausweise: Fähigkeitsausweise CZV und Führerausweise auf Probe (FAP), die am 9. März 2020 oder später ablaufen, sind auf dem Gebiet der Schweiz bis 30. September 2020 gültig. Lernfahrausweise mit Ablaufdatum ab 9. März 2020 können falls erforderlich verlängert werden. Dazu ist der Lernfahrausweis dem Strassenverkehrsamt per Post zuzusenden.
Appenzell | 22.04.2020 | 12:23 Uhr
rk
Coronavirus: Eingeschränkte Dienstleistungen im Strassenverkehrsamt
Der Betrieb im Strassenverkehrsamt wird durch die Sicherheitsregeln des Bundes betreffend Coronavirus eingeschränkt.