Corona-Epidemie: Einschränkungen in der Gemeinde Heiden

Der Gemeinderat Heiden hat zum Entscheid des Bundesrates, die Schweiz unter ausserordentliche Lage zu setzen, Massnahmen für die Gemeinde Heiden beschlossen. Nachdem die Schulen bereits geschlossen wurden, sind ab sofort sämtliche Sportanlagen für die Nutzung durch Gruppen geschlossen. Ebenfalls wird der Publikumsverkehr in den Verwaltungsgebäuden eingeschränkt.

  • (Symbolbild: Archiv/a24)

    (Symbolbild: Archiv/a24)

Bereits per 16. März 2020 wurden die Schulen geschlossen. Ab Mittwoch, 18. März 2020, stellt die Schule für Kinder aus Familien, welche keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, vorläufig bis zum 4. April 2020 eine Betreuung sicher. Weitere Informationen sind unter www.schule-heiden.ch zu finden.

Der Gemeinderat hat nun zusätzlich per sofort sämtliche Sportanlagen bis zum Ende der Frühlingsferien am 19. April 2020 für die Gruppennutzung geschlossen. Als Konsequenz davon ist der Übungsbetrieb von Kultur- und Sportvereinen nicht mehr zugelassen. Auch die Gemeindebibliothek sowie die Ludothek sind von dieser Massnahme betroffen. Die Kindertagesstätte sowie die Kinderspielplätze bleiben weiterhin geöffnet. Gruppenbildungen sind dabei zu vermeiden.

Der Publikumsverkehr in allen Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Heiden wird ebenfalls auf ein Minimum reduziert. Aus diesem Grund bleiben die Schalter per sofort bis auf weiteres geschlossen. Damit die Bevölkerungsanliegen in Verwaltungsangelegenheit dennoch behandelt werden können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 071 898 89 89 oder per E-Mail auf gemeinde@heiden.ar.ch. Für verschiedene Dienstleistungen steht Ihnen der Online-Schalter zur Verfügung. Das Verwaltungsteam wird versuchen Ihnen so gut wie möglich zu helfen. Es wird gebeten von Besuchen im Rathaus wenn immer möglich abzusehen.

Der Gemeinderat ist sich der besonderen Lage mit den einschneidenden Auswirkungen auf den Alltag jedes Einzelnen bewusst. Er fordert die Bevölkerung und Organisationen nachdrücklich auf, die Vorgaben der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden einzuhalten.

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