Mit den Einsprachen wird unter anderem bemängelt, es gebe keinen Einblick in die Kalkulation der «Grundgebühren Abfallwesen». Die Gebühr verstösst mehrfach gegen Bundesrecht: Sie war dem Preisüberwacher nicht vorgelegt worden, was Pflicht ist. Zudem sei sie nicht verursachergerecht, wie dies das Bundesrecht zwingend vorschreibe, wurde kritisiert. Und sie widerspreche dem geltenden Abfallreglement der Gemeinde. Denn: Im geltenden Abfallregelement heisst es: «Die Bemessung der Grundgebühr erfolgt pro Wohneinheit beziehungsweise pro Betrieb.»
Ausserdem werde eine Jahresgebühr erhoben für eine Dienstleistung, die 2021 nur gerade mal sieben Monate zur Verfügung stand. Während fünf Monaten mussten die Einwohner Walzenhausens ihren Abfall zum Teil kostenpflichtig auswärts entsorgen.
750 Meter bis zum Container
Ferner wird in der Einsprache die Frage aufgeworfen, warum alle Einwohnenden an die regionale Tierkörpersammelstelle bezahlen müssten, selbst, wenn sie keine Tiere hätten.
Kritisiert wurde auch, dass seit der Erstellung von Halbniederflur-Containern zahlreiche Einwohnende nun zum Teil 750 Meter bis zur nächsten Entsorgungsstation gehen oder fahren müssen. Unterflurcontainer sollten im Baugebiet grundsätzlich innerhalb von 200 Metern erreichbar sein. Das Bundesgericht entschied, es dürften nicht mehr als 350 Meter sein.
Die Einsprachen wurden Mitte Januar verschickt. Ende März gab es noch keine Stellungnahme der Gemeinde. Mitte März versprach die Gemeindeschreiberin «ein Schrieben des Gemeinderats». Im Schreiben vom 24. März heisst es: «Der Gemeinderat hat die Unterlagen, beziehungsweise den Tarif für die Abfallgebühr (für das Jahr 2021, Anmerkung) am 8. März 2022 zuhanden der Preisüberwachung verabschiedet und anschliessend eingereicht.»