Betriebskonzession für Ebenalp-Skilifte

Die Standeskommission erteilte den Skilift-Betreibern eine neue Betriebskonzession für zehn Jahre.

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Die Standeskommission erteilte am 28. Februar 1961 für den Skilift vom Gartenwald auf die Ebenalp eine Bau- und Betriebsbewilligung. Am 3. Juni 1966 folgte die Bau- und Betriebsbewilligung für den Skilift von der Gartenalp auf die Klus. Die Bewilligung für diese beiden von der Luftseilbahn Wasserauen-Ebenalp AG betriebenen Anlagen wurde letztmals im Jahre 2006 bis Ende April 2013 verlängert. Gestützt auf Art. 5 des Konkordats über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte (GS 743.910) hat die Standeskommission der Betreiberin für die beiden Skilifte eine neue Betriebskonzession erteilt. Sie gilt ab dem Entscheiddatum für zehn Jahre, also bis zum 24. September 2022.

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