Beschwerde gegen Teilzonenplan

Im Jahr 1983 wurde die Parzelle-Nr. 1405 in der Speicherschwendi durch den Grundeigentümer erworben. In der Folge entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit über die Frage, ob es sich bei diesem Gebiet um Bau- oder landwirtschaftliches Land handelt.

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Die Stimmberechtigten von Speicher haben im November 2009 dem Teilzonenplan Obere Schwendi zugestimmt und dieses Gebiet der landwirtschaftlichen Zone zugewiesen. Im vorliegenden Verfahren richtet sich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Grundeigentümers an das kantonalen Obergericht, gegen diesen durch die Stimmbürger von Speicher und anschliessend durch den Regierungsrat gutgeheissenen Teilzonenplan Obere Schwendi. Der Rat beantragt dem kantonalen Obergericht in seiner Vernehmlassung die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

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