Bereitstellungsanlage wird verkauft

Als Folge von Umstrukturierungen der Armee und des Bevölkerungsschutzes haben Abklärungen im Jahre 2003 gezeigt, dass im Kanton Appenzell I.Rh. ein Überbedarfan geschützten Sanitätsplätzen wie auch an übrigen Schutzplätzenzur Verfügung steht.

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Die Standeskommission hat denn auch bereits im Jahre 2008 den geschützten Sanitätsposten im Gringel mit 60 Schutzplätzen aufgehoben und die Räumlichkeiten der Schulgemeinde Appenzell übergeben. Mit Blick auf die künftige Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ sollen auch die geschützten Bereitstellungsanlagen für den Zivilschutz auf ein notwendiges Mass reduziert werden. Die Bereitstellungsanlage im Untergeschoss der heutigen Jugendunterkunft an der Sitterstrasse ist veraltet und überdies hochwassergefährdet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das die Aufhebung von Schutzanlagen genehmigen muss, hat deshalb nach einer Anlagenkontrolle im November 2011 die Aufhebung der Bereitstellungsanlage Sitterstrasse empfohlen. Die Standeskommission hat in der Folge verschiedene Abklärungen veranlasst und nun die Aufhebung dieses Schutzraums beschlossen.
Da die fragliche Immobilie mit der heutigen Jugendunterkunft zu 7/8 im Miteigentum des Bezirks Appenzell und mit Blick auf die im Untergeschoss bestehende Bereitstellungsanlage zu 1/8 im Miteigentum des Kantons steht, macht nach der Aufhebung des Schutzraums die Abtretung des Miteigentumsanteils am Gebäude der Jugendunterkunft an den Bezirk Appenzell Sinn. Die Standeskommission hat Landesfähnrich Martin Bürki ermächtigt, den Miteigentumsanteil des Kantons von 1/8 am Grundstück Nr. 1488, Bezirk Appenzell, zum Betrag von Fr. 20’390.– an den Bezirk Appenzell zu veräussern. Dieser wird als Alleineigentümer für den umwelt- und fachgerechten Rückbau der Zivilschutzanlage sorgen müssen.

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