Beratungsstelle für Flüchtlinge

Der Gemeinderat stimmt dem beabsichtigten Vorgehen zur Führung einer gemeinsamen Beratungsstelle der Gemeinden für anerkannte Flüchtlinge zu.

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Nach Art. 40 des kantonalen Sozialhilfegesetzes sind für die Betreuung und Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen die Gemeinden zuständig. Nachdem der mit dem Kanton bestehende Vertrag über die Führung dieser Beratungsstelle per 31. Dezember 2012 endete, ist die Schaffung einer neuen rechtlichen Vereinbarung notwendig. Es ist vorgesehen, diese Beratungsstelle der Gemeinden einer professionell geführten Sozialhilfeorganisation anzugliedern. Dies ermöglicht eine fachgerechte Führung der Beratungsstelle hinsichtlich des Aufgaben- und Kompetenzbereiches.
Nachdem die Mittelländer Gemeinden eine Übernahme dieser Stelle abgelehnt haben, hat sich die Gemeinde Herisau Ende 2012 bereit erklärt, diese in die bestehende Organisationsstruktur von Herisau einzugliedern. Der Rat stimmt dem beabsichtigten Vorgehen zur Führung einer gemeinsamen Beratungsstelle der Gemeinden für anerkannte Flüchtlinge zu und wird zum gegebenen Zeitpunkt die entsprechende Vereinbarung genehmigen.

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  • (Symbolbild: bigstock)