Beitritt zum Hooligan-Konkordat

Der Kantonsrat hat an der Februarsitzung das revidierte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen genehmigt.

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Gleichzeitig beschloss er eine Änderung des Polizeigesetzes. Beitritt und Vorlage unterstanden dem fakultativen Referendum, dessen Frist Mitte April unbenutzt abgelaufen ist. Appenzell Ausserrhoden tritt dem Konkordat nun auf den 1. Juni 2013 bei. Dieses bezweckt, dass die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund vorbeugende polizeiliche Massnahmen treffen, um frühzeitig Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu erkennen und zu bekämpfen. Auch dient es dazu, um der unbefriedigenden Situation von Gewaltausschreitungen bei Sportveranstaltungen behördlicherseits besser und wirksamer entgegentreten zu können. Zugleich setzt der Regierungsrat die entsprechende Teilrevision des Polizeigesetzes in Kraft.

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