Die Feuerschaukommission lässt im Zusammenhang mit dem Gesuch um Schutzentlassung für das Konventsgebäude eine baugeschichtliche Begutachtung des Kapuzinerklosters und eine Bestandeserfassung des Klostergartens durchführen. Sie ersucht den Kanton um Übernahme von 50 Prozent der Kosten. Die Standeskommission erklärt sich bereit, maximal 8064 Franken aus dem Konto Denkmalpflege an diese Gutachten beizusteuern.
Appenzell | 25.04.2014 | 11:37 Uhr
Rk
Beitrag an Gutachten Kapuzinerkloster
Der Kanton beteiligt sich am baugeschichtlichen Gutachten über das Kapuzinerkloster Appenzell.