Sie wollen gerichtlich klären lassen, ob die Betreiber des Bades gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstossen haben.
Dies teilten Egalité Handicap, Insieme, Procap und Pro Infirmis gestern mit. Am Mittwoch sei ein zweiter Einigungsversuch vor dem Vermittleramt Appenzeller Vorderland gescheitert. Die Behindertenorganisationen seien nun daran, eine Klage vorzubereiten.
Laut der Mitteilung hatte das Heilbad im Januar 2012 einer Gruppe von fünf Kindern mit körperlicher und geistiger Behinderung den Zutritt zum Bad verweigert mit der Begründung, andere Gäste würden sich durch ihre Anwesenheit gestört fühlen.