Ausgehend von einem dringenden zusätzlichen Raumbedarf für zwei ortsansässige Gewerbebetriebe im Weiler Luchten (Plasticspritzerei AG und Medicel AG) hat der Gemeinderat der geplanten Ausdehnung des Baugebietes direkt anhängend an das heutige Gewerbeareal zugestimmt. Nachdem die Einwilligung des betroffenen Landeigentümers zur Bereitstellung des benötigten Bodens vorlag, erfolgte die Ausarbeitung des entsprechenden Teilzonenplanes. Dieser wurde in der Zeit vom 14. Juni bis 15. Juli 2013 öffentlich aufgelegt. Alle in dieser Zeit erhobenen Einsprachen wurden in der Folge behandelt und schliesslich vom Gemeinderat an seiner letzten Sitzung entschieden. Dabei zeigte sich, dass die privaten Einzelinteressen den öffentlichen Interessen unterzuordnen sind. Die Bauzonenerweiterung wird nun den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit der Empfehlung zur Annahme am 24. November zum Entscheid unterbreitet.
Wolfhalden | 01.10.2013 | 16:01 Uhr
GK
Bauzonenerweiterung im Gebiet Luchten
Der Gemeinderat hat die Einsprachen zum Teilzonenplan behandelt - die privaten Einzelinteressen sind den öffentlichen Interessen unterzuordnen.