Baugesetz an Kantonsrat verabschiedet

Der Entwurf der Teilrevision des Baugesetzes ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Umstrittene Punkte waren die Planauflage- und Behandlungsfristen, die Schaffung einer kantonalen strategischen Arbeitszone sowie die Förderung der Verfügbarkeit von Bauland. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

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Das Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) ist seit bald 10 Jahren in Kraft. Weil viele Bestimmungen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Ansprüchen entsprechen, wird es nun revidiert. Ziel der Revision ist, die bauliche Entwicklung zu fördern und zeitgemässem Bauen und Wohnen gerecht zu werden.
Weite Teile des Gesetzesentwurfes überzeugten in der Vernehmlassung. Unterschiedlich beurteilt, aber dennoch mehrheitlich begrüsst wurden beispielsweise die Schaffung einer kantonalen Nutzungszone Energie, die Abschaffung der kommunalen Ortsbildschutzzone, das modulartige System für Sondernutzungspläne sowie die Straffung des Rechtsmittelwegs. Der Gesetzesentwurf enthält auch die neu konzipierte und weniger starre Regelung des Artikels 56. So soll den Gemeinden mehr Handlungsspielraum gegeben werden, um die Verfügbarkeit von Bauland sicherzustellen. Dies war nicht zuletzt auch wegen des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) nötig.
Mehrfach verlangt wurden die Verkürzung der Planauflagefristen von 30 auf 20 Tage sowie die Festsetzung der Behandlungsfrist für kantonale Vorprüfungen auf acht Wochen. Der Regierungsrat will aber weiterhin auf die bestehenden Fristen setzen, um den einzelnen Fällen und deren Komplexität gerecht werden zu können. Weiter wird auf die Schaffung von einer kantonalen strategischen Arbeitszone verzichtet; Gemeinden und Gemeindepräsidentenkonferenz lehnen diesen regierungsrätlichen Vorschlag als systemfremd ab. Dafür sollen für grössere Unternehmungen geeignete Gebiete als kantonale Interessensgebiete für Arbeitsplatzentwicklung in die kantonale Richtplanung aufgenommen werden. Die Gemeinden haben sich auch gegen den Vorschlag ausgesprochen, drei regionale Bausekretariate für die Administration im Baubewilligungsverfahren zu schaffen. Da es für die Gemeinden bereits heute möglich ist, gemeinsame Bausekretariate zu führen, wird auf eine zwingende Regelung verzichtet.
Im Rahmen der Teilrevision des Baugesetzes werden zudem die Anliegen der Postulate «Ortsbildschutzzonen überprüfen» und «Bauen konkret fördern» von Norbert Näf (Heiden), Helmut Rottach und Ursula Rütsche (beide Heris­au) aufgenommen. Der Regierungsrat schlägt deshalb deren Abschreiben vor.
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Baugesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dieser wird sich voraussichtlich am 22. September in erster Lesung mit der Vorlage befassen.

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