Bau einer Doppelgarage in Schlatt geplant

An einer Orientierungsversammlung am Mittwochabend stellte der Kirchenrat der Kirchgemeinde St. Mauritius Appenzell das Projekt Neubau einer Doppelgarage und den Ausbau eines Fahrweges beim Pfarrrhaus Schlatt vor.

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Das umgebaute Pfarrhaus Schlatt ist seit dem Herbst 2011 an eine junge Familie vermietet. Die schöne Lage möge jedoch die Situation, dass Familien mit Kindern in Schlatt auf ein, wenn nicht zwei, Autos angewiesen sind, nicht wettzumachen, schreibt der Kirchenrat in seiner Vorlage. Bereits im Zusammenhang mit der Sanierung des Pfarrhauses sei deshalb die Erstellung eines Carports mit einem reduzierten Abstand zur Grenze des Nachbargrundstückes der Schulgemeinde Schlatt geprüft worden. Die Heimatschutzkommission Appenzell Innerrhoden habe sich allerdings gegen den geplanten Carport ausgesprochen und darauf verwiesen, dass das Dorf Schlatt in der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung liege. Ein Carport dürfe an der fraglichen Stelle nicht gebaut werden.

 

Neue Lösung gesucht

Der Kirchenrat arbeitete daraufhin ein Projekt für eine Doppelgarage mit einer Länge und Breite von je 6,5 Meter aus. Die Kantonale Heimatschutzkommission erliess jedoch die Auflage, dass eine solche Garage mit Holzschindeln eingefasst werden müsse. Zudem müsse zum bestehenden Pfarrhaus ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden.

Der Schulrat Schlatt seinerseits wünscht zwischen Garage und Grundstücksgrenze einen Abstand von mindestens vier Metern, damit auf dem Schulhausplatz keine Parkplätze verloren gehen und die Sicherheit der Schulkinder gewährleistet ist. Weiter zu berücksichtigen ist, dass der bestehende Fahrweg zum südlich gelegenen Waldgrundstück mindestens eine Breite von 2,85 Meter aufweisen muss, damit dieser für die Waldbewirtschaftung weiterhin mit schweren Maschinen befahren werden kann.

 

Stützmauer ist nötig

Um all diese Vorgaben zu erfüllen, sind grössere Erdarbeiten notwendig. Und zur Sicherung des Fahrweges zum Waldgrundstück muss eine Stützmauer von rund sechs Metern Länge erstellt werden. Das sogenannte «Spritzenhäuschen» wird entfernt. Im Weiteren sei zu berücksichtigen, schreibt der Kirchenrat weiter, dass weder der gesetzlich vorgeschriebene Waldabstand von 20 Metern noch die Reduktionsmöglichkeit auf 10 Meter eingehalten werden können. Deshalb sei für dieses Bauvorhaben eine Spezialbewilligung der Standeskommission nötig.

 

Die Kosten

Die Baukosten für die Doppelgarage mit Schindeleinfassung belaufen sich auf Fr. 135’000.–, jene für die Stützmauer und den Fahrweg auf Fr. 15’000.–. Gemäss Reglement der Katholischen Kirchgemeinde St. Mauritius müsste dieses Bauvorhaben der Kirchhöri eigentlich nicht zum Entscheid vorgelegt werden. In Anbetracht der hohen Kosten erachte es der Kirchenrat jedoch für angebracht, die Kirchbürger darüber entscheiden zu lassen, heisst es in der Vorlage abschliessend. Bei den wenigen, an der Orientierungsversammlung anwesenden Kirchbürgern, war keine Opposition gegen das Projekt in Schlatt zu spüren.

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