Autolenker vor Gericht freigesprochen

Freispruch und Entschädigung für einen 61-jährigen Autolenker, der wegen fahrlässiger Körperverletzung und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt war. 1650 Franken Verfahrenskosten gehen zulasten der Staatskasse; der Freigesprochene erhält eine Entschädigung von 2391 Franken aus der Staatskasse zugesprochen.

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Der heute 61-jährige Autolenker fuhr am 15. Juli 2015 von Teufen nach Bühler. Auf der Tempo-80-Strecke überholte er einen mit Tempo 45 fahrenden Personenwagen, als es links knallte. Der Motorradfahrer flog übers Geleise der Appenzeller Bahnen und blieb 57 Meter nach dem Zusammenprall anfangs bewusstlos und verletzt auf einem Vorplatz in der «Unteren Schwendi» liegen. Das Motorrad schlitterte 71 Meter dem linken Strassenrand entlang.

Der Staatsanwalt ging davon aus, der Beschuldigte habe beim Start zum Überholmanöver den von hinten nahenden, ebenfalls überholenden, Motorradlenker übersehen und ihn mit dem linken Kotflügel touchiert. Der Motorradfahrer müsse sich während des Überholmanövers Mitte-links auf der Höhe des Autos des Beschuldigten befunden haben, als dieser seinerseits zum Überholen angesetzt und den Motorradfahrer regelrecht abgeschossen habe, folgerte der Staatsanwalt. Per Strafbefehl verurteilte er den Autolenker zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 140 Franken, einer Busse von 600 Franken und Gebühren von 600 Franken. Dagegen erhob der Autofahrer Einsprache. Deshalb kam es zum Prozess.

Er habe sich auf der Gegenfahrbahn befunden, als sich ein Motorrad von hinten genähert habe. Dann habe er einen «Chlapf» gehört; der «Töff» sei viel zu schnell gefahren und habe im linken Seitenspiegel eingehängt, erzählte der Autolenker vor Gericht. Der Fahrer des überholten Wagens, der als Zeuge einvernommen wurde, sagte aus, er habe einen «Beschleunigungston», ein «Wrummmm», gehört, «und dann sah ich einen Mann mit Motorbike ins Bahngeleise fliegen». Es habe ihn überrascht, dass es kein Lamborghini gewesen sei.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Motorradfahrer müsse sich am Auto des Überholenden vorbei gedrängelt haben, als er nach vorn geprescht sei und sei viel zu schnell gefahren. Die 71-Meter-Strecke, die das Motorrad geschlittert sei, weise auf übersetztes Tempo hin.

Zu diesem Schluss gelangte auch das Gericht. Der Motorradfahrer müsse deutlich schneller gefahren sein, dass das Fahrzeug trotz Vollbremsung 71 Meter weit schlittern konnte. Das Gericht habe Zweifel, dass sich der Unfall so ereignet habe, wie der Staatsanwalt mutmasste. Bewiesen worden sei nichts – zumal der Motorradfahrer einen Gedächtnisverlust erlitt, so die Begründung.

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