Die Ausserrhoder Regierung beantragt dem Parlament, die kantonale Volksinitiative zwar als gültig zu erklären, sie dem Stimmvolk aber zur Ablehnung zu empfehlen. «Die Kinderschutzinitiative weckt Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann», schrieb sie in einer Mitteilung.
Anliegen blieb im Parlament chancenlos
Die kantonale Volksinitiative «Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche (Kinderschutzinitiative)» entstand als Folge der Coronapandemie. Sie kam im Dezember 2022 mit 388 von 300 notwendigen gültigen Unterschriften zustande. Gemäss Initiativkomitee hat sie zum Ziel, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken. Diese Forderung soll im kantonalen Volksschulgesetz abgebildet werden.
Das eigentliche Ziel des Volksbegehrens, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken, sei insbesondere bei Epidemien aufgrund des übergeordneten Bundesrechts nicht erreichbar, schrieb die Regierung in ihrem Bericht an das Parlament. Kantonale Bestimmungen würden in einem solchen Fall eingeschränkt oder übersteuert und damit ihre Wirksamkeit verlieren.
Schon im März damit auseinandergesetzt
Dennoch kommt sie zum Schluss: «Auch wenn fraglich ist, ob die Initiative im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Epidemienlage ihr Ziel erreichen kann, ist sie auf kantonaler Stufe grundsätzlich umsetzbar.» Über die Gültigkeit des Begehrens entscheidet schliesslich der Kantonsrat.
Inhaltlich setzte sich der Appenzell Ausserrhoder Kantonsrat mit diesem Anliegen bereits am 27. März 2023 während der Debatte um die Teilrevision des Volksschulgesetzes auseinander. Ein Antrag, der fast wörtlich dem Initiativtext entsprach, lehnte das Parlament mit 59 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung ab.