Der Bund verlangt von den Kantonen, die Gewässerräume gemäss Bundesvorgaben zu definieren. Dabei soll etwa festgehalten werden, in welchen Abständen zu Bächen, Flüssen und Seen noch gebaut werden darf.
Am Montag behandelte nun das Kantonsgericht eine entsprechende Vorlage. Damit sollen die Bundesvorgaben ins kantonale Recht überführt werden. Betroffen von Anpassungen sind vier Gesetze: das kantonale Baugesetz, das Wasserbaugesetz, das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie das Waldgesetz.
Der Raum für die Gewässer soll verbindlich ausgeschieden, Bestimmungen zu Hochwasserschutz, Revitalisierungen und zum Schutz vor Naturgewalten geregelt werden.
Betroffen seien hauptsächlich Landwirtschaftsbetriebe, Grundeigentümer und Immobilienbesitzer, wie aus den Reihen des Rates erwähnt wurde. Unterstrichen wurde auch, dass es für den Kanton kaum Handlungsspielraum gebe.
Der Kantonsrat hiess das Geschäft mit seinen verschiedenen Erlassen schliesslich ohne Gegenstimme gut. An einer zweiten Lesung wird er sich ein weiteres Mal damit befassen.