Aus Pikettdienst wird Nachtdienst

Die Standeskommission hat auf 1. Januar 2013 eine Umstellung vom Nachtpikettdienst auf ordentlichen Nachtdienst im Bürgerheim Appenzell beschlossen.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Beim heutigen Nachtpikettdienst im Bürgerheim kann die dienstleistende Person die Nachtstunden ruhend im Pikettzimmer verbringen, soweit von den Heimbewohnern keine Betreuung nachgesucht wird. Aus den Aufzeichnungen der Nachtpikettdienstleistenden hat sich gezeigt, dass während des Nachtpikettdienstes nicht nur gelegentlich Betreuungsleistungen erbracht werden mussten, sondern dass der Zeitaufwand für diese Einsätzedie Ruhezeit im Pikettzimmer wesentlich überstieg. Bei häufigen und zeitlich aufwändigen Einsätzen kann nicht mehr von einem Nachtpikettdienst gesprochen werden. Der Einsatz hat sich vielmehr zu einem eigentlichen Nachtdienst ausgeweitet.
Die Standeskommission hat daher auf 1. Januar 2013 eine Umstellung vom Nachtpikettdienst auf ordentlichen Nachtdienst im Bürgerheim Appenzell beschlossen. Bis dahin müssen die bestehenden Arbeitsverträge mit dem Pflegepersonal des Bürgerheims mit einer Verpflichtung zur Leistung von Nachtdienst ergänzt werden. Mit den beiden ausschliesslich Nachtpikettdienst leistenden Pflegepersonen sind neue Arbeitsverträge abzuschliessen. Das Entschädigungsreglement für das Bürgerheim Appenzell wird auf den 1. Januar 2013 entsprechend angepasst.
Die Umstellung auf Nachtdienst hat eine Erhöhung des Stellenetats im Bereich Pflege und Betreuung im Bürgerheim Appenzell um 80 Stellenprozente zur Folge. Diese Erhöhung ergibt sich deshalb, weil der Nachtpikettdienst nicht als reguläre Arbeitszeit gilt,der Nachtdienst hingegen schon.

Weitere Artikel