Unterdessen wurden der Landtausch sowie der Landerwerb vertraglich vereinbart und die entsprechenden Einträge im Grundbuch vorgenommen. Der Gemeinderat genehmigte beide Rechtsgeschäfte im Gesamtbetrag von Fr. 72’000.–. Die Gemeinde Schwellbrunn verfolgte dabei stets das Ziel, einen Wertausgleich durch planerische Massnahmen zu erreichen, ohne einen grossen Geldtransfer vornehmen zu müssen.
In den genannten Vereinbarungen gab es Regelungspunkte, welche bei der Realisation der Bebauung Hinter der Kirche einen finanziellen Anteil der Gemeinde Schwellbrunn auslösen. Die für die Gemeinde anfallenden Kosten werden insbesondere für den Anteil im Strassenbauprojekt wesentlich höher ausfallen, als dies ursprünglich in den Grundlagen für die Verhandlungen geschätzt wurde. Somit ist der entsprechende Betrag in der Finanzplanung noch zu tief angesetzt. Der Gemeinderat nimmt den Gemeindeanteil betreffend Strassenbauprojekt von total Fr. 230’000.– als Investition in den Finanzplan auf.