Arbeitsinspektorat kann Ordnungsbussen erlassen

Das Arbeitsinspektorat des Kantons Appenzell Ausserrhoden kann neu Personen mit 100 Franken büssen, wenn sie trotz Maskenpflicht eine Maske nicht tragen oder kein gültiges Zertifikat vorweisen können, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Der Ausserrhoder Regierungsrat hat dafür eine Covid-19-Verordnung erlassen.

  • (Bild: bigstock)

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Das kantonale Arbeitsinspektorat ist im Rahmen seiner Kontrollen in Betrieben und Unternehmen neu – nebst der Kantonspolizei – befugt, die Einhaltung der Masken- und Zertifikatspflicht zu kontrollieren und Personen bei Nichteinhaltung mit 100 Franken zu büssen. Das kantonale Arbeitsinspektorat koordiniert wie bisher seine Kontrolltätigkeit mit der Kantonspolizei. Dafür hat der Ausserrhoder Regierungsrat eine Covid-19-Verordnung über die Kontrollbefugnisse und Ordnungsbussen des Arbeitsinspektorats erlassen.

Gebüsst werden kann das Nichttragen der Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen. Auch kann der Besuch einer Örtlichkeit oder einer Veranstaltung ohne gültiges Zertifikat geahndet werden, bei dem das Vorweisen eines gültigen Zertifikates vorausgesetzt wird.

Das kantonale Arbeitsinspektorat kontrolliert die Einhaltung der Masken- und Zertifikatspflicht jeweils stichprobenweise bei Privatpersonen im Rahmen der üblichen Kontrollen der Schutzkonzepte in den Betrieben und den öffentlichen Einrichtungen.

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