Neu betragen die Maximalbeträge für Stipendien pro Ausbildungsjahr 12’000 Franken auf Sekundarstufe II und 16’000 Franken in allen übrigen Fällen. Das Stipendiengesetz von 1988 sah noch Beträge von 10’000 Franken für Ledige und 12’000 für Verheiratete vor. Stipendien werden über höchstens über die Dauer von vier Ausbildungsjahren vergeben.
Sofern nicht zusätzlich noch Stipendien bezogen werden, erhöhen sich auch die Höchstansätze für Studiendarlehen von 10’000 auf 16’000 Franken pro Person und Jahr.
Inhaltliche Änderungsanträge zum neuen Stipendiengesetz hat es bisher noch keine gegeben. In erster Lesung wurden vor allem etliche formelle Unklarheiten diskutiert.
Die SP-Fraktion wünscht sich noch höhere Maximalansätze, als jene im Gesetzesvorschlag der Regierung. Für eine bessere Entscheidungsgrundlage fordert sie von Bildungsdirektor Alfred Stricker aber noch detailliertere Informationen über die finanziellen Auswirkungen allfälliger weiterer Erhöhungen der Maximalbeiträge.
Aktuell beziehen im Kanton rund 200 Personen Ausbildungsbeiträge. Mit dem Stipendien-Maximum von 16’000 Franken pro Jahr befindet sich Appenzell Ausserrhoden im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld. Tiefer liegen die Höchstansätze etwa in Appenzell Innerrhoden oder in der Innerschweiz.
Universitätskantone haben teils bedeutend höhere Maximalansätze: In Basel-Stadt sind es 18’700 Franken, in Bern 26’000 Franken und in Zürich 33’000 Franken.