Anpassung Quartierpläne sowie Zonenplan

Mit einer Anpassung der Quartierpläne Engelhalde und Halten sollen Widersprüche zur übergeordneten Gesetzgebung behoben werden und die neuen Bedürfnisse und Erkenntnisse der letzten Jahre berücksichtigt werden.

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Im Baugesetz von Appenzell Ausserrhoden, rechtskräftig seit 1. Januar 2004, ist festgelegt, dass in Quartierplänen gegenüber der Zonenordnung eine maximale Mehrausnützung von 10 Prozent gewährt werden kann. Die beiden Quartierpläne Halten und Engelhalde sehen bisher eine Mehrausnützung von 20 Prozent vor. Mit der Reduktion der Mehrausnützung auf 10 Prozent in den Quartierplänen Halten und Engelhalde werden die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt. Im Quartierplan Engelhalde werden weitere geringfügige Anpassungen vorgenommen.

 

Anpassung an neue Bedürfnisse

Für eine geordnete bauliche Entwicklung ist bisher im Quartierplan Engelhalde eine Erschliessung in zwei Etappen vorgesehen. Die Erschliessung der ersten Etappe wäre somit gleichzeitig mit dem Gebiet Halten möglich gewesen. Die Erschliessung der zweiten Etappe Engelhalde ist vorgesehen, sobald 80 Prozent der Grundstücke im Quartierplan Halten (inklusive erste Etappe Engelhalde) überbaut ist. Auf die Erschliessung der ersten Etappe des Gebietes Engelhalde mit dem Gebiet Halten ist – im Interesse der Initianten der Überbauung Halten – damals verzichtet worden. Inzwischen sind rund 75 Prozent des Gebietes Halten überbaut. Damit das ganze Gebiet Engelhalde auf einmal erschlossen und die Werkleitungen wirtschaftlich und optimal verlegt werden können, wird gestützt auf die Quartierplanänderung die ganze Fläche des Quartierplans Engelhalde zur Erschliessung und Überbauung freigegeben.

Im Zuge der Quartierplanbereinigung werden auch die beiden Liegenschaften Oberdorf 12 und 14 aus dem Quartierplangebiet Engelhalde entlassen. Es handelt sich hier um zwei bestehende Wohnbauten, welche keinen direkten Bezug zur Engelhalde aufweisen.

 

Öffentliche Auflage

Die vom Gemeinderat verabschiedeten Planungsinstrumente werden öffentlich aufgelegt vom 29. März 2013 bis 29. April 2013 und sind während den ordentlichen Bürozeiten einsehbar auf der Gemeindekanzlei.

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