Das kantonale Tiefbauamt von Appenzell Ausserrhoden hat aufgrund der Normen und zusammen mit der Verkehrspolizei alle Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen sicherheitstechnisch überprüft und das Resultat den Gemeindebehörden unterbreitet. Ernüchterndes Fazit: Kaum ein Fussgängerstreifen im Kanton erfüllt den vollständigen Kriterienkatalog.
In der Gemeinde Walzenhausen haben sehr viele Fussgängerstreifen Sicherheitsdefizite, vor allen wegen den Sichtweiten oder der Anzahl der BenutzerInnen. Viele davon sind aber auch nicht nötig und können ohne Nachteile entfernt werden. Entlang der Strasse von Almendsberg nach Bild kann nur der Fussgängerstreifen «Güetli» (HBB Biegetechnik) normgerecht angepasst werden. Der Streifen im Loch, beim Ortseingang erfüllt die Sichtbedingungen nicht, es ist riskant diesen Streifen zu benützen. Um diesen Übergang mit der kurzen Verbindung zum Dorf behalten zu können wird die unkonventionelle Lösung mit einer Signalisation mit Blinklicht geprüft. Der Fussgängerstreifen bei der reformierten Kirche liegt sehr schlecht, hier wird mit einer Verlegung des Weges an eine andere Stelle eine Verbesserung gesucht. In beiden Fällen gilt aber, dass diese Übergänge nur behalten werden können wenn die zu prüfenden Massnahmen zum gewünschten Erfolg führen. Im Dorfzentrum wird die Einführung einer «Zone 30» studiert, innerhalb einer solchen Zone fallen alle Fussgängerstreifen weg. Über die Strassen nach Lachen, nach Zelg, nach St.Margrethen und nach Au wird es keine Fussgängerstreifen mehr geben. Der geringe Verkehr auf diesen Strassen macht das Überqueren problemlos möglich.
Walzenhausen | 22.04.2014 | 14:34 Uhr
GK
Anpassung der Fussgängerstreifen
Das Kantonale Tiefbauamt hat zusammen mit der Verkehrspolizei die Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen in Walzenhausen auf die Sicherheit hin überprüft. Mit Anpassungen und/oder Entfernungen soll das Überqueren der Strasse sicherer werden.