Änderung des Standeskommissionsbeschlusses zur Departementsverordnung

Die Standeskommission hat ihre Regelungen über die Amtsbezeichnungen und Zuordnung von Aufgaben innerhalb eines Departements an die einzelnen Amtsstellen und kantonalen Kommissionen aktualisiert. Die per 1. Januar 2022 geltenden Änderungen sind im Wesentlichen eine Anpassung an die gelebte Praxis.

  • (Bild: bigstock)

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Im Standeskommissionsbeschluss über die Departemente, Amtsstellen und Kommissionen (StKB Dep) werden die Zuteilung der Aufgaben an bestimmte Ämter und die Zuständigkeit für die kantonalen Kommissionen geregelt. Im Verlauf der Zeit ergeben sich in der Verwaltung immer wieder neue Aufgaben oder Neuzuordnungen. Auch bei der Zuordnung der kantonalen Kommissionen an ein bestimmtes Departement ergeben sich bisweilen Verschiebungen.

Als Konsequenz einer periodischen Überprüfung werden die Festlegungen im Standeskommissionsbeschluss an die seit der letzten Aktualisierung eingetretenen Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Es handelt sich mehrheitlich um Namensanpassungen und um die Nachführung der seit der letzten Überprüfung eingetretenen Entwicklungen. Beispielsweise wird die im Finanzdepartement bisher als «Finanzcontrolling» aufgelistete Amtsstelle mit den heute gängigeren Namen «Finanzkontrolle» genannt. Im Weiteren wird die für die Schätzung des Bodenwerts im Fall von Einzonungen und Ausparzellierungen neu geschaffene Schätzungskommission für Marktwert und Bodenmehrwert als zusätzliche Kommission unter der Zuständigkeit des Finanzdepartements aufgeführt. Als weitere Anpassung wird die als Folge der Integration des Alters- und Pflegeheims Torfnest in das Gesundheitszentrum Appenzell aufgelöste Heimkommission Torfnest ersatzlos aus der Liste der dem Gesundheits- und Sozialdepartement unterstellten Kommissionen gestrichen. Von den weiteren Änderungen betroffen sind das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement und die Ratskanzlei.

Die Standeskommission hat in den Revisionsbeschluss gleichzeitig eine Änderung des Standeskommissionsbeschlusses über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons einbezogen. Der Titel des Erlasses wird mit der Abkürzung «StKB Immobilien» ergänzt. Als Folge der Überführung des Altersheims Torfnest in das Gesundheitszentrum Appenzell kann das in diesem Standeskommissionsbeschluss neben dem Gesundheitszentrum zusätzlich aufgezählte Altersheim Torfnest gestrichen werden. Der Revisionsbeschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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