Adressstreit geht vor Obergericht

Im Zusammenhang mit der Gebäudeadressierung beantragt der Gemeinderat dem Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, die Sistierung des Verfahrens aufzuheben und dieses weiter zu führen.

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Er sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, da entgegen anders lautenden Meldungen in den Medien ein Einwohner seine Unterschrift zum Rückzug seines Rekurses nicht erteilt hat.
Der Gemeinderat bedauert das aufgrund dieser Tatsache beschlossene Vorgehen ausserordentlich, sieht jedoch keinen anderen Weg, die Gebäudeadressierung in der nächsten Zeit zu einem Abschluss zu bringen. Er dankt Christian Nänny für seine grosse und wertvolle Tätigkeit als Leiter der Arbeitsgruppe. Ohne seine Erfahrung und kompetente Arbeitsweise wäre es kaum möglich gewesen, den nun vorliegenden Kompromiss zu erarbeiten. Der Gemeinderat bedankt sich auch bei den Rekurrenten, die dem erarbeiteten Vorschlag zugestimmt haben. Er hofft auf Verständnis, dass mit der Aufhebung der Sistierung und Weiterführung des Verfahrens beim Obergericht die Gebäudeadressierung zu einem Ende gebracht werden muss.

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