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Adressenrekurs Bühler vor Bundesgericht

Am 11. Februar 2013 erging das Urteil des Einzelrichters in Trogen zur Beschwerde des Gemeinderates Bühler in der Adressensache; gegen dieses Urteil läuft nun eine Beschwerde vor Bundesgericht von Rechtsanwalt Dr. Jürg Gassmann.

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Dabei geht es nicht mehr um die Adressen. Der Streit um die Adressen war spätestens vor einem Jahr vorbei. Damals hat der Gemeinderat Bühler die neuen Adressen beschlossen, die nun problemlos umgesetzt werden. Im Grunde genommen war der «Streit» bereits vorbei, als der Gemeinderat Bühler im Oktober 2010 die Kommission Nänny beauftragte, einen neuen Adressenplan auszuarbeiten.  Damit folgte der Gemeinderat dem Begehren der 246 Petenten der Gemeinde, dem Antrag der Rekurrenten und dem Rekursentscheid des DBU. Im neuen Adressenplan bleiben die traditionellen Flurnamen weitestgehend erhalten, was ja das Hauptanliegen der Bürgerschaft war. Warum der Gemeinderat nachher noch Beschwerde in Trogen erhob, war damals schon unverständlich.

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