Die Beratungsstelle für Flüchtlinge (BfF) ist gezwungen, die administrative Unterstützung für die Flüchtlingsberatung sowie das Kantonale Integrationsprogramm neu zu organisieren. Bisher wurde die Administration von Praktikanten und Zivildienstleistenden unterstützt. Der Gemeinderat hat als Ersatz ergänzend 80 Stellenprozente bewilligt.
Veränderungen ergeben sich auch bei der sozialhilferechtlichen Rückerstattung. Diese Aufgabe soll neu koordiniert für die Bereiche Sozialhilfe und Beratungsstelle für Flüchtlinge wahrgenommen werden. Hierfür wurden für beide Bereiche je zusätzliche 20 Stellenprozente bewilligt.