Da die öffentliche Rechnungsversammlung lediglich informativen Charakter hat, ist eine Durchführung nicht zwingend notwendig. Aufgrund der geltenden Corona-Hygienevorschriften wird die Versammlung definitiv abgesagt.
Die neue Referendumsfrist wird festgelegt und der Stimmbevölkerung mitgeteilt, sobald der bis Ende Mai festgelegte Fristenstillstand aufgehoben wird.